
Cookie-Banner, der wirklich funktioniert
Eine Einwilligung nach Paragraf 25 TDDDG braucht nicht jedes Skript auf der Website, sondern nur ein Skript, das ohne technische Notwendigkeit auf dem Gerät der Besucherin liest oder schreibt, und genau deshalb löst ein Banner mit nur einem Zustimmen-Button und ohne echte Ablehnung das Problem nicht, sondern schafft ein neues Risiko.
Technisch notwendige Funktionen wie der Warenkorb oder die gespeicherte Sprachauswahl laufen ohne Einwilligung, weil die Website ohne sie das, worum die Besucherin selbst gebeten hat, gar nicht erfüllen kann. Analyse, Werbung und die meisten eingebundenen Dienste fallen nicht in diese Kategorie und brauchen Einwilligung.
Der Europäische Gerichtshof hat 2019 im Verfahren Planet49 entschieden, dass ein vorangekreuztes Häkchen keine aktive Willenserklärung darstellt, und seither funktionieren vorausgefüllte Häkchen in Bannern rechtlich nicht mehr, selbst wenn sie sich formal mit einem Klick entfernen lassen.
Die deutschen Aufsichtsbehörden haben in ihrer gemeinsamen Orientierungshilfe für Anbieter von Telemedien von Dezember 2021 ausdrücklich festgehalten, dass es als unlauterer Versuch der Einflussnahme gilt, wenn auf der ersten Ebene des Banners keine Ablehnungsoption mit vergleichbarem Aufwand angeboten wird.
Gleichwertigkeit bedeutet nicht nur, dass ein Ablehnen-Button existiert, sondern auch, dass er optisch nicht versteckt und nicht weniger auffällig ist als der Zustimmen-Button. Ein Banner, bei dem Zustimmen farblich hervorgehoben ist und Ablehnen in kleiner Schrift oder erst in den Einstellungen erscheint, erfüllt diese Anforderung nicht.
Skripte für Analyse, Werbung und eingebundene Dienste dürfen erst nach dem Klick auf Zustimmen starten, nicht nur optisch vom Banner überdeckt sein. Technisch bedeutet das, das Laden des Skripts selbst zu blockieren, nicht nur sein sichtbares Ergebnis.
Der Widerruf der Einwilligung muss genauso leicht erreichbar sein wie die Einwilligung selbst, meist über einen dauerhaften Link im Footer oder ein Icon für Datenschutzeinstellungen, nicht nur beim ersten Besuch der Seite.
Ob ein Banner Skripte wirklich blockiert, lässt sich auf dieselbe Weise prüfen wie bei extern geladenen Schriften. Den Netzwerk-Reiter im Browser öffnen, die Seite neu laden, bevor irgendein Button im Banner angeklickt wird, und sehen, welche Domains bereits zu laden versuchen.
Startet die Analyse vor der Einwilligung, gilt die Datenverarbeitung ab diesem Moment als rechtswidrig, und das lässt sich nicht nachträglich heilen, selbst wenn die Besucherin später doch noch zustimmt.
Ein Consent-Banner lässt sich leicht formal vorhanden, aber rechtlich wirkungslos gestalten, wenn der Ablehnen-Button versteckt ist und Analyse-Skripte schon vor dem Klick starten. Illia BizTech richtet den Banner so ein, dass Ablehnen auf der ersten Ebene gleichwertig neben Zustimmen steht und Skripte tatsächlich auf die Entscheidung der Besucherin warten, statt nur optisch hinter dem Banner versteckt zu sein.
Illia BizTech betreut Websites für kleine und mittlere Unternehmen auf Russisch, Deutsch und Englisch, von der ersten Version bis zur laufenden Pflege und SEO-Betreuung. Das Team begleitet das Projekt von der Idee bis zum Launch ohne lange interne Abstimmungswege, sodass die Kundschaft direkt mit den Personen spricht, die den Code schreiben und die Inhalte pflegen, statt über mehrere Zwischenstationen zu warten. Das passt besonders zu Unternehmen, die nach Deutschland ziehen oder den deutschsprachigen Markt erschließen wollen und ihre Aufgabe einmal erklären möchten, nicht bei jedem Gespräch erneut.

